Dr. med. Katja Kirchmeyer
Ihre Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in Gelsenkirchen

Vorsorgeuntersuchungen

 In Deutschland sind für Kinder bzw. Jugendliche bestimmte Vorsorguntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch vom erfahrenen Kinderarzt frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Zusätzlich zu den - jeweils in einem gewissen Zeitrahmen vorgeschriebenen - Vorsorgeuntersuchungen gibt es drei weitere Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten von fast allen Krankenkassen übernommen werden: U10, U11 und J2.

Selbstverständlich führen wir alle diese Vorsorgeuntersuchungen in unserer Praxis durch. Da wir bei den Untersuchungen selbstverständlich sorgfältig vorgehen, planen wir ausreichend Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen ein - bitte vereinbaren sie deshalb rechtzeitig die erforderlichen Termine mit uns (und sagen sie ggf. auch ab, falls etwas dazwischen kommt)!

Übersicht über die Vorsorgeuntersuchungen und den entsprechenden Zeitraum:

 

 

Name

empfohlener Zeitpunkt

Erläuterung / Besonderheiten

U1

direkt nach der Entbindung

gelbes Vorsorgeheft

U2

3. bis 10. Lebenstag

gelbes Vorsorgeheft

U3

1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche)

gelbes Vorsorgeheft

U4

3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat)

gelbes Vorsorgeheft

U5

6 Monate (6. bis 7. Lebensmonat)

gelbes Vorsorgeheft

U6

1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat)

gelbes Vorsorgeheft

U7

2 Jahre (21. bis 24. Lebensmonat)

gelbes Vorsorgeheft

U7a

3 Jahre (34. bis 36. Lebensmonat)

gelbes Vorsorgeheft

U8

4 Jahre (46. bis 48. Lebensmonat)

gelbes Vorsorgeheft

U9

5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat)

gelbes Vorsorgeheft

U10

7 bis 8 Jahre

gesonderte Dokumentation

U11

9 bis 10 Jahre

gesonderte Dokumentation

J1

13 Jahre

gesonderte Dokumentation

J2

16 Jahre

gesonderte Dokumentation


In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht  für die Kinderärzte über die erfolgte Durchführung der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung. 

Das ermöglicht, die Kinder, die nicht an den entsprechenden Untersuchungen teilgenommen haben, zentral zu ermitteln und ihre Eltern daran zu erinnern, die Untersuchung durchführen zu lassen. Erfolgt nach der Erinnerung nicht innerhalb von vier Wochen die Vorsorgeuntersuchung, werden die zuständigen Jugendämter automatisch durch die Meldestelle informiert.